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CLP-Verordnung

Mit der neuen CLP-Verordnung, die am 20. Januar 2009 in Kraft getreten ist, werden nun auch mit entsprechenden Übergangsfristen neue Regeln für die Einstufung von Stoffen und Gemischen (früher: Zubereitungen) eingeführt. Ziel der Verordnung ist es, das GHS – das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals in Europa einzuführen, und damit dem Ziel einer weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische näher zu kommen.
Mit der CLP-Verordnung sind alle Stoffe entsprechend der CLP-Kriterien bis zum 1. Dezember 2010 einzustufen. Die eigentlich unter RAECH vorgesehene Meldepflicht (Artikel 114) wurde damit aufgehoben und in die CLP-VO übernommen. Eine längere Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2015 gilt für Gemische.

Auch für CLP wurde ein Helpdesk ebenfalls bei der BAuA eingerichtet:

Informationen zum BAuA-Helpdesk

BAuA Helpdesk

VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Deutsche Fassung
CLP-Verordnung deutsche Fassung ohne Anhänge (pdf-Datei mit Lesezeichen)

Anhänge 1 - 7 und weitere Dokumente vom REACH-CLP Helpdesk der BAuA

Englische Fassung
CLP-Verordnung englische Fassung

 


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