REACH Hamburg - Newsletter, Ausgabe 2012-05
Liebe Leserinnen und Leser des REACH Hamburg Newsletters,
dieser Newsletter ist ein Service des Projektes REACH Hamburg. Ein Projekt, welches die Wirtschaftsakteure in der Umsetzung der neuen Europäischen Chemikalienverordnung REACH unterstützt.
Träger von REACH Hamburg ist ein Netzwerk Hamburger Firmen, Verbände und Behörden, welches sich vierteljährlich trifft um sich zu aktuellen Themen der REACH Umsetzung auszutauschen. Es besteht die Möglichkeit für weitere Firmen nach Voranmeldung an diesen Treffen teilzunehmen und Mitglied des Netzwerkes zu werden. Die Mitgliedschaft im Netzwerk ist kostenpflichtig.
Weitere Informationen zum Projekt und den Beteiligten finden Sie unter www.reach-hamburg.de
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, senden Sie uns eine E-Mail: reach-hamburg@oekopol.de
Der REACH Hamburg Newsletter wurde erstmalig mit der Ausgabe 6/08 im html Format versendet. Sollten sie das Textformat vorziehen, können sie diese Änderung hier einrichten.
Die aktuellen Meldungen im Überblick:
Neues aus der ECHA
1. ECHA veröffentlicht Beispiel für einen Stoffsicherheitsbericht
Nach den Erfahrungen der ersten Registrierungsphase und der vielfach geäußerten Kritik an der Qualität durchgeführter Stoffsicherheitsbewertungen (Chemical Safety Assessments – CSA) und deren Dokumentation in den Stoffsicherheitsberichten (Chemical safety reports – CSR), hat die ECHA nun eine Art "Muster-CSR" veröffentlicht. Dieser soll den Registranten Hilfestellungen geben über Art und Umfang der Dokumentation, aber auch wie bestimmte Sachverhalte inhaltlich hinreichend aufbereitet werden können. So wird zum Beispiel gezeigt, wie eine PBT Bewertung durchzuführen ist.
Neben den einzelnen ausgefüllten Kapiteln des CSR finden sich auch zahlreiche nützliche Hinweise auf besondere Aspekte und Fallstricke beim Verfassen derselben. Das CSA wurde für einen hypothetischen Stoff durchgeführt. Der CSR wurde bereits unter Zuhilfenahme einer neuen Version von CHESAR erstellt, sodass bereits einige neue Features dargestellt werden konnten. Die neue Version von CHESAR und auch IUCLID als Basisdatenbank für dessen Nutzung werden später in diesem Jahr veröffentlicht.
Ein CSR ist für alle Registranten verpflichtend zu erstellen, wenn ein Stoff in einem Mengenband > 10 t/a registriert wird. Er kann gemeinsam für ein SIEF vom Lead-Registranten eingereicht werden oder von jedem Registranten einzeln. Dies kann variieren, abhängig von der Art der Zusammenarbeit zwischen den Registranten und muss bei jeder Registrierung zwischen den Akteuren individuell geklärt werden.
Seiten zur Unterstützung bei der Erstellung von CSR bei der ECHA http://echa.europa.eu/regulations/reach/registration/the-registration-dossier/chemical-safety-report
Beispiels-CSR
http://echa.europa.eu/documents/10162/13634/csr_illustrative+example_en.pdf
2. ECHA Stakeholder Day – Vorträge und Dokumentation im Internet
Am 23. Mai fand in Helsinki der 7. Stakeholderday der ECHA statt. Zentrale Inhalte des Tags waren im ersten Teil ein Ausblick auf die Registrierungsaktivitäten 2013. Speziell wurde auch die Umsetzung von REACH bei den klein und mittelständischen Unternehmen behandelt, sowie von Beobachtungen aus der ersten Registrierungsphase berichtet und Empfehlungen für Verbesserungen gegeben. Ein wichtiger Punkt, der hier erwähnt wurde, war noch einmal die wichtige Rolle der nachgeschalteten Anwender bei der Konkretisierung der Anwendungsbedingungen (operational Conditions –OC). Hier ist ein Kommunikationsprozess notwendig, der die Registranten in die Lage versetzt, mit ihren Stoffdaten wirklich anwendungsbezogenen Risikobewertungen durchzuführen und so eine sachgerechte Lieferkettenkommunikation aufzubauen, anhand derer der nachgeschaltete Anwender wirklich nutzbringende Informationen aus dem REACH Prozess erhält.
Ein weiterer großer Block beschäftigte sich mit der immer wichtiger werdenden Zulassung unter REACH. Mit den herannahenden Abgabefristen der ersten Zulassungsanträge werden mehr und mehr Zulassungskonsortien aktiv. Auch hier sind verstärkt nachgeschaltete Anwender involviert, da diese als Nutzer von Chemikalien direkt von der Zulassungspflicht erfasst werden. Dabei sind viele der REACH Prozesse für diese Akteure noch Neuland. So ist z. B. ein Bestandteil des Zulassungsantrags ein vollständiger Stoffsicherheitsbericht (CSR). Einen solchen haben viele der nachgeschalteten Anwender bisher noch nie erstellen müssen und sind daher mit dem Vorgehen bei der Stoffsicherheitsbewertung unter REACH noch nicht vertraut. Zum anderen ist die Voraussetzung für einen "sinnvollen" Zulassungsantrag, dass jedes Glied einer Lieferkette eine Zulassung erhält, also abgedeckt ist. Dies erfordert auch verstärkt die Zusammenarbeit zwischen Lieferanten und Kunden und den Austausch zu emissions- und expositionsbestimmenden Aspekten der Verwendungen. Da zudem wirtschaftliche Aspekte im Rahmen sozioökonomischer Bewertungen eine Rolle spielen können (sozioökonomisch Route), sind an solchen Stellen völlig neue Denkweisen im Kontext mit Risikobewertungen und im Kontext mit Chemikalien zu finden.
Die Vortragsfolien sowie Videoaufzeichnungen der Veranstaltung sind hier zu finden: http://echa.europa.eu/web/guest/view-article/-/journal_content/40bb6ef5-03b0-496f-8c4c-a8f8d04ab68c
Neues von nationalen Behörden ,Verbänden, NGOs
1. BAuA REACH-Info 10: Die Zulassung unter REACH
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA hat eine Infobroschüre für Antragssteller im Rahmen des Zulassungsverfahrens veröffentlicht . Zusammen mit der REACH-Info Broschüre Nr. 7 zur sozioökonomischen Analyse gibt es nun zwei Broschüren, die sich mit dem Kontext "Zulassung" befassen.
Die Broschüre ist erhältlich bei der BAuA als PDF unter: http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/REACH-Info/REACH-Info-10.pdf?__blob=publicationFile&v=2
oder zu bestellen als Druckexemplar http://www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/REACH-Info/REACH-Info-10.html
2. Substitution von SVHC – Subsport Informationsportal
Sowohl im Rahmen der nach und nach wichtiger werdenden Zulassung unter REACH als auch aus anderen betrieblichen (Arbeitsschutz) und strategischen (Verbraucher) Erwägungen wird die Substitution gefährlicher Stoffe aus Produkten immer wichtiger für Unternehmen. Auch im Sinne des immer stärker werdenden Nachhaltigkeitsgedankens einer modernen Wirtschaftsweise ist ein Aspekt den Gehalt an Schadstoffen aus Produkten und Verfahren möglichst völlig auf Null zu setzen oder aber zumindest zu minimieren und auf weniger gefährliche Stoffe auszuweichen.
Zur Unterstützung von Akteuren hat nun ein Konsortium von Beratungsunternehmen und Forschungsinstituten mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem österreichischen Lebensministerium ein Projekt initiiert, welches Informationen um gelungene Substitutionsvorhaben bereitstellen soll. Bei den Projektpartnern handelt es sich um:
- Kooperationsstelle Hamburg IFE GmbH (KOOP)
http://www.kooperationsstelle-hh.de/ - Instituto Sindical de Trabajo Ambiente y Salud“ (ISTAS)
http://www.istas.ccoo.es/ - International Chemical Secretariat (ChemSec)
http://www.chemsec.org/ - Grontmij A/S, Copenhagen
http://www.grontmij.dk/
Im Mai ist eine Datenbank mit Substitutionsbeispielen im Internet veröffentlicht worden in der Interessenten mittels Schlagwörtern oder auch über eine Auswahl von Sektoren suchen können. Für den Herbst des Jahres 2012 ist auch bereits eine Veröffentlichung von Alternativen zu ausgewählten Stoffen geplant. Vor allem von Interesse dürften dabei die Stoffe sein, für die bereits in Kürze Zulassungsanträge zu stellen sind, da sie bereits auf dem Annex XIV verzeichnet sind (z. B. chromium VI and compounds - alkaline chromates, dichromates, chromium Trioxide). Hier besteht ein direkter Bezug zu den Arbeiten an diesen Anträgen. Ersteller sollten künftig intensiv Informationen einbeziehen, die in dieser Datenbank veröffentlicht werden. Akteure die Interesse haben eigene Beispiele für eine erfolgreiche Substitution von Stoffen in die Datenbank einzustellen können dies über eine Eingabemaske tun http://www.subsport.eu/entry-form.
Die Datenbank ist hier aufrufbar: http://www.subsport.eu/case-stories
Die Projektseite ist hier aufrufbar: http://www.subsport.eu/
Zur Vertiefung des Themas wird die BAuA auch eine Informationsveranstaltung in Dresden anbieten (siehe unten)
Veranstaltungen
1. BAuA : Gefahrstofftag
Eine Veranstaltung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Termin: 28.06.2012 10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Ort: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Fabricestraße 8 (vormals Proschhübelstraße), 01099 Dresden
Teilnahmegebühr: Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben
Kontakt (fachlich):
Dr. Thea Hammerschmidt
Tel. 0231 9071-2304
E-Mail: hammerschmidt.thea@baua.bund.de
Dr. Martin Henn
Tel. 0231 9071-2457
Fax 0231 9071-2611
E-Mail: henn.martin@baua.bund.de
Kontakt (Organisation):
Regina Thorke
Tel. 0351 5639-5464
Fax 0351 5639-5210
E-Mail: thorke.regina@baua.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Anmeldefrist: 27.06.2012
Anmeldung online unter:
https://www.baua.de/de/_Service/Allgemeines_Anmeldeformular/Anmeldeformular_Anmeldung.html?eventId=2767988
Zielgruppe:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtspersonen, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Betriebs- und Personalräte, Führungskräfte
Inhalt:
Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht
Themen:
- REACH: Nachgeschaltete Anwender, Arbeitsschutz, Sicherheitsdatenblatt
- Weiterentwicklung der Gefahrstoffverordnung
- Neues aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): TRGS Risikoakzeptanzkonzept
- Aktuelles zum Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)
Hinweis:Anmeldung unbedingt erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmer zeitnah eine Einladung für die Veranstaltung.
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen VDSI-Fortbildungspunkt (Thema "Arbeitsschutz").
2. Substitution von Gefahrstoffen: Alternativen finden und beurteilen
Eine Veranstaltung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Termin: 04.09.2012 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Fabricestraße 8 (vormals Proschhübelstraße), 01099 Dresden
Teilnahmegebühr: Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben
Kontakt (fachlich):
Dr. Eva Lechtenberg-Auffarth
Tel. 0231 9071-2590
E-Mail: lechtenberg.eva@baua.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Dr. Ellen Schmitz-Felten
Tel. 040 484010-120
E-Mail: e.schmitz-felten@kooperationsstelle-hh.de
Dr. Steffen Brenzel
E-Mail: s.brenzel@kooperationsstelle-hh.de
Kooperationsstelle Hamburg IFE GmbH
Humboldtstraße 67a
22083 Hamburg
Kontakt (Organisation):
Regina Thorke
Tel. 0351 5639-5464
Fax 0351 5639-5210
E-Mail: thorke.regina@baua.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Fabricestraße 8 (vormals Proschhübelstraße)
01099 Dresden
Anmeldefrist: 03.09.2012
Anmeldung online unter:
https://www.baua.de/de/_Service/Allgemeines_Anmeldeformular/Anmeldeformular_Anmeldung.html?eventId=2717458
Zielgruppe:
Gefahrstoffbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte,
Produktsicherheitsbeauftragte, Arbeitnehmervertretung
Inhalt:
Die Substitution von gefährlichen Chemikalien ist eine grundlegende Maßnahme, um Gefährdungen aus der Verwendung von Gefahrstoffen in Prozessen und Produkten zu verringern. Substitution kann in der Verwendung einer alternativen, weniger gefährlichen Substanz bestehen. In vielen Fällen werden andere Technologien eingesetzt, die keine Gefahrstoffe nutzen.
Gemäß Gefahrstoffverordnung ist eine Substitutionsprüfung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtend. Als Handlungshilfe steht dafür die TRGS 600 zur Verfügung. Voraussetzung für eine Substitutionsentscheidung ist jedoch, dass fundierte Informationen zu alternativen Substanzen oder Technologien zur Verfügung stehen, um sie mit der Ausgangssituation vergleichen zu können.
Dieses Training ist als Einstieg in das Thema Substitution für eine breite Zielgruppe gedacht. Es werden vor allem praktische Beispiele in Kleingruppen unter Einbeziehung der interaktiven Informationsplattform "SUBSPORT - Substitution Support Portal" (www.subsport.eu) bearbeitet und diskutiert. Die deutsche Fassung des Portals wird im September verfügbar sein.
Themen:
- Der Substitutionsprozess
- Identifikation von gefährlichen Chemikalien
- Wie und wo kann man Alternativen finden
- Beurteilung von Alternativen
- Kostenbetrachtung
3. Zulassungsverfahren nach REACH - Ziele des Verfahrens und Sicht von Betroffenen
Eine Veranstaltung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Termin: 13.09.2012 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Ort:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Vortragssaal des Presse- und Besucherzentrums
Reichstagufer 14
10117 Berlin
Teilnahmegebühr: Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben
Kontakt (Organisation):
Elke Büdeker
Tel. 0231 9071-2322
Fax 0231 9071-2611
E-Mail: sek4.6@baua.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Anmeldefrist: 03.09.2012
Anmeldung online unter:
https://www.baua.de/de/_Service/Allgemeines_Anmeldeformular/Anmeldeformular_Anmeldung.html?eventId=2717458
Inhalt:
Das Zulassungsverfahren der REACH-Verordnung hat die sichere Handhabung und - wenn möglich - die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe zum Ziel. 2011 sind die ersten Stoffe in REACH-Anhang XIV aufgenommen worden. Sie dürfen daher ab 2014 nur noch mit einer Zulassung verwendet werden. Hersteller und Importeure von zulassungsplichtigen Stoffen, aber auch nachgeschaltete Anwender sollten sich rechtzeitig auf die umfangreichen Verplichtungen einstellen, um das Zulassungsverfahren nach REACH erfolgreich bewältigen zu können.
Mit der Veranstaltung soll ein Signal für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen betroffener Wirtschaft und Behörden gesetzt werden. Zugleich geben Fachexperten aktuelle Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zur Antragstellung.
Das Programm der Veranstaltung (PDF-Datei, 679 KB) kann hier heruntergeladen werden.
4. Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 2012
Eine Veranstaltung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Termin: 24.10.2012 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Ort:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Teilnahmegebühr: Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00 € incl. Tagungspauschale
Kontakt (Organisation):
Erhard Kirschke
Tel. 0231 9071-2219
Fax 0231 9071-2363
E-Mail: seminare@baua.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Inhalt:
Aktualisierung der Kenntnisse zum Gefahrstoffrecht und zu angrenzenden Rechtsgebieten für betriebliche Verwender und Sicherheitsfachkräfte
Im Rahmen der Veranstaltung sollen die vielfältigen Änderungen des Gefahrstoffrechtes und die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis vorgestellt werden. Dies werden insbesondere sein:
- "Im Jahre 5 nach REACH...."
- Spezielle Herausforderungen bei der GHS-Umsetzung
- Sicherheitsdatenblatt
- Biomonitoring
- Praxisbeispiel
- Expositions-Risikobeziehungen in der TRGS 910
- Neues aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
- TRGS 513 "Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und
Formaldehyd" - Tonerstaubbelastung am Arbeitsplatz vermeiden
- Diskussion zum "Stand der Technik"
Zielgruppen:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtspersonen, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Betriebs- und Personalräte, Führungskräfte