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Helpdesks und weitere Informationen

Wer informiert Sie über REACH? 

Es gibt inzwischen zahlreiche Angebote, die Informationen zu REACH bieten. Hier finden Sie eine Übersicht von Informationsangeboten, die über das Internet zugänglich sind.


Europäische Agentur für Chemische Stoffe

Europäische Chemikalien Agentur (oder auch: Europäische Agentur für Chemische Stoffe), abgekürzt: ECHA

Die Europäische Agentur für Chemische Stoffe (European Chemicals Agency, ECHA) mit Sitz in Helsinki ist die zuständige Behörde, die die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen verwaltet, damit ein einheitliches Verfahren für alle Akteure sichergestellt ist.
Auf ihrer Internetseite fasst sie wichtige Informationen zu REACH und dessen Umsetzung zusammen.

Sie erhalten dort Zugang zu den technischen Leitlinien (Technical Guidance Documents), die zunächst in englischer Sprache vorliegen. Inzwischen ist auch mit der Übersetzung der wichtigsten Dokumente begonnen worden. Sie erhalten die Dokumente durch Auswahl der entsprechenden Sprache im Menü.
Neben den Leitlinien gibt es auch Broschüren in Kürzerer Form, die sogenannten "Guidance in a nutshell" sowie Übersichtsinformationen, die "Factsheets".
Außerdem sammelt die ECHA in einer Datenbank, sowie einer Übersicht der bisher an die Kommission und die Helpdesks der Mitgliedstaaten gestellten Fragen zu speziellen Themen und die Antworten dazu, die sog. Questions and Answers (FAQ), die regelmäßig aktualisiert werden.
Hier finden Sie FAQs zu den folgenden Rubriken, bei denen Sie jeweils auch ein Dokument mit den gesammelten Fragen und Antworten als pdf-Dokument herunterladen können. Das pdf-Dokument hat den Vorteil, dass Sie im Inhaltsverzeichnis sofort sehen, welche Informationen neu hinzugefügt wurden.
Sie können die Informationen auch online sehen, hier sind aber die neuen Antworten nicht so übersichtlich dargestellt.
ES gibt FAQs zu:

  • REACH
  • REACH-IT
  • FAQs
  • IUCLID 5
  • CLP

Außerdem finden Sie hier eine Übersicht der nationalen Helpdesks aller 27 Mitgliedstaaten.

Zusätzlich bietet die Seite Nachrichten über neu veröffentlichte Leitlinien und Anwendungshilfen, zu Daten von chemischen Stoffen und zur Verordnung selbst.


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REACH Informationsportal

Das REACH Informationsportal ist ein Informationsangebot des Umweltbundesamts zum Thema REACH und CLP.

Von hier haben Sie Zugang zum e-learning Tool, dessen Übersetzung vom UBA unterstützt wurde sowie zu den beteiligten Behörden. Auf dieser Seite werden außerdem Arbeitsmaterialien und Informationen zu speziellen Themen wie z. B. Einstufung und Kennzeichnung Expositionsanalyse, Schnittstellen zu anderen Rechtbereichen oder zur Zulassung angeboten. Außerdem informiert das Informationsportal über Ergebnisse von Forschungsvorhaben und Veranstaltungen.

Von hier haben Sie Zugang zum e-learning Tool REACH, dessen Übersetzung vom UBA unterstützt wurde sowie zu den beteiligten Behörden. Auf dieser Seite werden außerdem Arbeitsmaterialien und Informationen zu speziellen Themen wie z. B. Expositionsanalyse, Schnittstellen zu anderen Rechtbereichen oder zur Zulassung angeboten. Außerdem informiert das Informationsportal über Ergebnisse von Forschungsvorhaben und Veranstaltungen.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Internetseite unter http://www.reach-info.de/index.htm

 


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Bundeshelpdesk der BAuA

Die BAuA nimmt die Aufgaben als nationale Auskunftsstelle nach REACH Artikel 124 (oder Helpdesk) für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe wahr und unterstützt diese Akteure bei der Umsetzung von REACH. Das Helpdesk liefert Informationen und Orientierungshilfe und unterstützt bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen. Das Helpdesk setzt sich aus Experten der Bundesbehörden zusammen, die mit spezifischen Informationen und Expertenwissen bereitstehen.
Neben REACH ist das Helpdesk jetzt auch für Fragen rund um die CLP-Verordnung zuständig.

Insbesondere können spezielle Fragen zu REACH zur Beantwortung von Experten übermittelt werden. So können z.B. Fragen zur Stoffidentität mit der BAuA  geklärt werden. Ihre Frage können Sie telefonisch oder auch per e-mail stellen. Die Beantwortung dauert zurzeit in der Regel ca. 6 Wochen.

Auf den Seiten des Helpdeskes können Sie außerdem anhand eines Fragenkataloges überprüfen, ob REACH Sie überhaupt betrifft. Sie finden des Weiteren Informationen zu verschiedenen Themenbereichen, wie z. B. Vorregistrierung, und können sich über überregionale Veranstaltungen zum Thema informieren.
Zur weiteren Information besuchen Sie die Internetseite unter: http://www.reach-clp-helpdesk.de/

 

 


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Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt (UBA) ist die wissenschaftliche Umweltbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Sie beantwortet Fragestellungen zum Schutz der Umwelt und des Menschen.

Auf der Internetseite informiert das Umweltbundesamt zu REACH im Allgemeinen. Außerdem werden speziellen Produktberichte, -ergebnisse und Instrumente zum Themenbereich Umwelt-Expoanalyse angeboten. Dazu gehören z. B. IT-Tools, mit denen Umweltexpositionen abgeschätzt werden können.

Besuchen Sie die Internetseite unter http://www.reach-info.de/ubareach.htm


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Bundesinstitut für Verbraucherschutz (BfR)

 

Das Bundesinstitut für Verbraucherschutz (BfR) ist zuständig für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und damit verantwortlich für die gesundheitliche Bewertung von Chemikalien und Produkten mit dem Ziel, dass diese bei einem sachgemäße Umgang keine Gefahr für die Gesundheit des Menschen und für die Umwelt darstellen. Aufgabe des BfR  ist es daher auch, die Wirkung von Chemikalien auf den Menschen abzuschätzen.

Auf der Internetseite des BfR unter http://www.bfr.bund.de/cd/9025 finden Sie Informationen zu allgemeinen und speziellen Themen der Bewertung von Chemikalien wie z. B. Testung von Chemikalien unter Tierschutzgesichtspunkten und Informationen zu speziellen Stoffen.

 


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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die nationale Auskunftsstelle zu REACH eingerichtet. Hier ist auch die Anmeldestelle für Chemikalien und Zulassungsstelle für Biozide und Biozid-Produkte angesiedelt.

Insgesamt hat die BAuA die Aufgabe zur Wahrung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beizutragen indem sie das von einem chemischen Stoff ausgehende Risiko bewertet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BAuA

Das REACH Informationsportal Außerdem gibt die BAuA die Broschüren "REACH-Info" heraus. Bisher sind sechs Broschüren in dieser Reihe erschienen:

  1. In "Erste Schritte unter der neuen EU-Verordnung REACH" wird generell über die neuen Anforderungen unter REACH informiert.
  2. Die Broschüre "Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung" informiert über Anforderungen an Zwischenprodukte und chemische Stoffe, die in der Forschung und Entwicklung eingesetzt werden.
  3. Die dritte Broschüre widmet sich den "Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren".
  4. Die vierte Broschüre erläutert die Pflichten von Herstellern und Importeuren von Neuststoffen im Übergang von einer Neustoffanmeldung nach der Stoffrichtlinie (67/548/EWG) hin zu einer Registrierung unter REACH.
  5. Der fünfte Teil der Reihe: „Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH“ befasst sich schwerpunktmäßig mit Akteuren unter REACH die mit chemischen Stoffen lediglich Umgehen. Themen dabei sind: z.B. Sicherheitsdatenblätter, Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen und welche Pflichten sind gegenüber Kunden und Lieferanten zu erfüllen.
  6. Im vorläufig letzten Teil der Reihe "Erzeugnisse - Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler" werden die Regelungen unter REACH zu Erzeugnissen, in Abgrenzung zu den Pflichten zu Stoffen und Gemischen dargestellt.

Alle Broschüren können kostenlos in gedruckter Form oder elektronisch als PDF auf der entsprechenden BAuA Seite bezogen werden.


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REACH-net

Das REACH-net des Landes Nordrhein-Westfalen bietet ein Serviceangebot zur REACH-Verordnung für alle Akteure in der Wirtschaft und andere Interessierte. Hier werden kostenlos Fragen zu allen Bereichen, die von REACH betroffen sein können schnell durch Experten beantwortet. Die Experten kommen sowohl aus Behörden und der Industrie als auch aus Beratungsunternehmen und unabhängigen Fachorganisationen verschiedener Bereiche.

Bereits von anderen Fragestellern beantwortete Fragen werden in einer Wissensdatenbank zur Verfügung gestellt. So kann zunächst in den bereits beantworteten Themenblöcken gesucht werden, ob diese Frage bereits beantwortet wurde. Ist das nicht der Fall, so muss ein Fragesteller sich anmelden, einige Angaben für die statistische Auswertung angeben und kann dann die Frage direkt an die Experten stellen. Diese wird in der Regel innerhalb einer Woche beantwortet. Die geäußerte Zufriedenheit, die in einer Statistik regelmäßig erfasst wird, zeugt von der guten und praxisnahen Qualität der Antworten.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite unter http://www.reach-net.com/


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BDI-Helpdesk REACH

Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) bietet zur Unterstützung der Wirtschaftsakteure Dokumente zur Unterstützung zum Verständnis und zur Umsetzung der REACH-Verordnung an. Anhand eines Strukturschemas, das in die Bereiche „Generelle Informationen“, "Prozeduraler Ablauf“ und "Themenbezogenen Darstellungen" unterteilt ist, kann direkt auf erläuternde Dokumente zugegriffen werden. Besonders interessant ist hier, dass die Anwender dieses Schema auf dem Desktop des Computers ablegen können und dadurch direkt auf die Hilfestellung zugreifen können.

Die Dokumente sind in ihrem Aufbau immer gleich nach den Fragen „Was“ ist zu tun oder zu beachten, „Wer?“ hat zu handeln, „Wie“ und „Wann“ erfolgt der Ablauf sortiert und enthalten zusätzlich Hinweise und Empfehlungen. Die Hilfestellung wird regelmäßig aktualisiert.

Außerdem werden verschiedene Ansprechpartner zur telefonischen oder E-Mail- Nachfrage genannt. Sie erreichen die Internetseite unter http://reach.bdi.info/index.htm

 


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Projekt REACH-Umsetzungshilfen

Auf dieser Internetseite sind die Ergebnisse des UBA-Forschungsprojektes "Umsetzungshilfen für ein erfolgreiches Risikomanagement im Rahmen von REACH" dokumentiert:
In diesem Projekt wurden in Zusammenarbeit mit beteiligten Verbänden und Betrieben praktische Umsetzungshilfen wie Checklisten und erläuternde Leitfäden entwickelt und erprobt, die Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung von REACH unterstützen sollen.

Hier finden neben Betrieben auch Behördenvertreter Informationen zu behördenrelevanten Aspekten. Sie erreichen die Internetseite unter www.reach-helpdesk.info


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REACH – CLP- Helpdesk Österreich

Der österreichische REACH-CLP Helpdesk ist das Pendant zum deutschen Helpdesk der BAuA. Hier werden umfangreiche und nützliche Informationen in deutscher Sprache rund um REACH und CLP zur Verfügung gestellt.

http://www.reachhelpdesk.at/


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REACH in der Praxis Angebot der WKO

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) hat ebenfalls eine Website rund um das Thema REACH eingerichtet. Neben Hinweisen zu Veranstaltungen werden auch hier umfangreiche deutschsprachige Informationen für Unternehmen zur Verfügung gestellt.
WKO-Portal REACH in der Praxis

 

 


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