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Technical Guidance Documents

Die ECHA veröffentlicht Leitlinien zur Erläuterung der REACH Anforderungen und Unterstützung der praktischen Umsetzung. Diese Leitlinien sind rechtlich nicht bindend. Sie werden im Zuge des Umsetzungsprozesses kontinuierlich überarbeitet werden. Im Folgenden führen wir die, insbesondere für die Industrie, relevanten Leitlinien auf.


Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten

Die Leitlinie beschreibt die Anforderungen und möglichen Regelungen zur Datenteilung für Phase-in und Nicht-Phase-in-Stoffe. Sie behandelt Themen wie die Kommunikation im SIEF, die Kostenteilung, den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben. Sie enthält auch ein Kapitel zur Vorregistrierung.

Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten (PDF-Datei, 1.6 MB)

(Quelle: BAuA)


Registrierung

Diese Leitlinie richtet sich an potenzielle Registranten und beschreibt wann, wie und welche Stoffe unter REACH registriert werden müssen. Das Dokument besteht aus zwei Teilen: 1) Beschreibung der Aufgaben und Pflichten bei der Registrierung und 2) Konkrete Erstellung eines Registrierungsdossiers.
Anhand eines Ablaufschemas wird der Registrant Schritt für Schritt zur Registrierung geführt und wenn nötig, auf weitere Leitlinien verwiesen.

Leitlinie zur Registrierung


Stoffidentität

In den Leitlinien zur Stoffidentität werden die Regeln zur Beschreibung und Benennung von Stoffen dargestellt und erläutert. Sie sind insbesondere für Hersteller und Importeure während der Stoff (Vor-) Registrierung von Bedeutung. Die Regeln werden mit Beispielen illustriert. Außerdem wird erläutert, wann Stoffe als identisch angesehen werden können und wann nicht.

Leitlinie zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH

Quelle: BAUA


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Erzeugnisse

Mit dieser Leitlinie werden Produzenten und/oder Importeure von Erzeugnissen dabei unterstützt, die REACH-Anforderungen des Artikels 7 zu verstehen und umzusetzen. Das gilt besonders für die Frage der Registrierung (Artikel 7(1)) oder Anmeldung (Artikel 7(2)) sowie für weitere Kommunikationspflichten in der Lieferkette.

Leitlinen zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen

Quelle: ECHA

Eine weitere Übersetzung wurde von der Wirtschaftskammer Österreich erstellt

Leitlinie zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen

Quelle: WKO

 


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Nachgeschaltete Anwender

Als nachgeschaltete Anwender oder Downstream User (DU) werden Sie in diesem Dokument eine Beschreibung ihrer Rolle und der sich daraus ergebenden Pflichten finden sowie Hinweise, wie sich nachgeschaltete Anwender auf die Umsetzung von REACH vorbereiten können.

Es liegen momentan zwei Übersetzungen vor:

Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Quelle: ECHA

Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Quelle: WKO


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Leitlinien zur Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe)

Diese Leitlinie beschreibt das Aufnahmeverfahren von besonders besorgniserregenden Stoffen
(SVHC-Stoffe) in Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe). Dieses Verfahren wird von den Behörden - die ECHA in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten - durchgeführt. Es beschreibt, wie die Dossiers ausgearbeitet werden sollen, die für die Empfehlungen einen Stoff auf den Anhang XIV aufzunehmen erstellt werden.

Leitlinien zur Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV


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Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung

Bisher sind  drei Teile der Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung in deutscher Sprache veröffentlicht worden. Die Leitlinie besteht aus sieben allgemeinen, einführenden Hauptdokumenten (A-G), die wiederum auf weitere Dokumente zu speziellen Themen Bezug nehmen (R2-R20, vgl. Abb unten).

In den Leitlinien werden die nach REACH erforderlichen Informationen über Stoffeigenschaften, Exposition, Verwendungen, Risikomanagementmaßnahmen und die Stoffsicherheitsbeurteilung beschrieben.
Hier können die drei Teile heruntergeladen werden:

Kapitel R.12: System der Verwendungsdeskriptoren

Teil A: Einführung in das Leitliniendokument

Teil D: Erstellung von Expositionsszenarien

Abbildung 1: Aufbau der Leitlinien (Quelle ECHA) zur Vergrößerung bitte anlicken

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Einstufung und Kennzeichnung

Das UBA hat eine farbige, übersichtliche und klar gegliederte Broschüre zur neuen CLP-Verordnung veröffentlicht. In dem ersten Teil der Broschüre wird das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem erklärt, in einem zweiten Teil werden komprimiert die Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen System erläutert.
Sie können die Broschüre hier als pdf-Datei  herunter laden:

CLP Broschüre