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ECHA-Ausschüsse befürworten eine PFOA-Beschränkung

Der Ausschuss für Risikobewertung und der Ausschuss (RAC) für die sozioökonomischen Analysen haben in ihren Stellungnahmen grundsätzlich eine Beschränkung von PFOA befürwortet. Die PBT-Eigenschaften führten letztlich dazu, dass der RAC ein EU-weites Risiko als gegeben betrachtete. Gleichwohl wurden Änderungen am vorgeschlagenen Grenzwert vorgeschlagen. Grund dafür war, dass der ursprüngliche Grenzwert zu ambitioniert erschien und aus Gründen des Vollzugs ein höherer Wert angemessener erschien.
Zusätzlich wurden Ausnahmen für bestimmte technische Anwendungen von PFOA vorgesehen, wie z. B. Fotolithografie (bei der Halbleiterproduktion) sowie eine Verwendung bei der Herstellung von Medizinprodukten.
Auch das SEAC sieht in einer Beschränkung ein angemessenes Mittel, um Risiken von PFOA und verwandten Verbindungen zu begrenzen. Außerdem wird eine generelle Übergangsfrist von 36 Monaten für die Umsetzung vorgeschlagen. Daneben sieht auch SEAC die Notwendigkeit, weitere spezifische Ausnahmen von mehreren Jahren für bestimmte Anwendungen einzuräumen.
Bevor nun die EU-Kommission eine finale Entscheidung über die vorgeschlagene Beschränkung fällt, wird die Stellungnahme nun nochmals im Rahmen einer weiteren 60-tägigen öffentlichen Konsultation zur Diskussion gestellt. Unternehmen sollen die SEAC-Auffassung nun vor allem unter dem Gesichtspunkt des veränderten Beschränkungsvorschlags mit den höheren Grenzwerten und den Übergangsfristen betrachten und ggf. weitere Kommentare dazu einsenden.
Die Kommentierung ist bereits eröffnet und noch bis zum 16. November möglich. Sie finden die Seite für die Kommentierung hier http://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/1908/term

ECHA-Ausschüsse befürworten eine PFOA-Beschränkung

Der Ausschuss für Risikobewertung und der Ausschuss (RAC) für die sozioökonomischen Analysen haben in ihren Stellungnahmen grundsätzlich eine Beschränkung von PFOA befürwortet. Die PBT-Eigenschaften führten letztlich dazu, dass der RAC ein EU-weites Risiko als gegeben betrachtete. Gleichwohl wurden Änderungen am vorgeschlagenen Grenzwert vorgeschlagen. Grund dafür war, dass der ursprüngliche Grenzwert zu ambitioniert erschien und aus Gründen des Vollzugs ein höherer Wert angemessener erschien.
Zusätzlich wurden Ausnahmen für bestimmte technische Anwendungen von PFOA vorgesehen, wie z. B. Fotolithografie (bei der Halbleiterproduktion) sowie eine Verwendung bei der Herstellung von Medizinprodukten.
Auch das SEAC sieht in einer Beschränkung ein angemessenes Mittel, um Risiken von PFOA und verwandten Verbindungen zu begrenzen. Außerdem wird eine generelle Übergangsfrist von 36 Monaten für die Umsetzung vorgeschlagen. Daneben sieht auch SEAC die Notwendigkeit, weitere spezifische Ausnahmen von mehreren Jahren für bestimmte Anwendungen einzuräumen.
Bevor nun die EU-Kommission eine finale Entscheidung über die vorgeschlagene Beschränkung fällt, wird die Stellungnahme nun nochmals im Rahmen einer weiteren 60-tägigen öffentlichen Konsultation zur Diskussion gestellt. Unternehmen sollen die SEAC-Auffassung nun vor allem unter dem Gesichtspunkt des veränderten Beschränkungsvorschlags mit den höheren Grenzwerten und den Übergangsfristen betrachten und ggf. weitere Kommentare dazu einsenden.
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