Die Marktfähigkeit von Produkten setzt voraus, dass diese den gesetzlichen Vorschriften, welche in der EU und in Deutschland gelten, entsprechen. Dies beinhaltet auch, dass die Inverkehrbringer ihren Handelspartnern und ggf. den Verbrauchern produktbezogene Informationen zur Verfügung stellen, die über die rechtliche Konformität hinaus Aspekte der Sicherheit, des Umwelt- und Gesundheitsschutzes in Bezug auf die Herkunft, die Nutzung und Entsorgung der Produkte beleuchten. Es geht also nicht um die reine Erfüllung von Gesetzen, sondern auch um die Positionierung des eigenen Unternehmens im Markt und die Frage, ob es den Anforderungen eines modernen Marktes langfristig gewachsen ist. Ein Bereich der in den letzten Jahren dabei deutlich an Bedeutung gewonnen hat, sind Anforderungen an die chemische Zusammensetzung von Produkten, die sich aus dem europäischen Chemikalienrecht ableiten. Firmenvertreter des REACH Hamburg Netzwerkes wurden im Rahmen ihrer täglichen Arbeit immer wieder mit einigen erstaunlichen Aussagen konfrontiert:
- Chemikalien? Unser Unternehmen importiert doch nur Möbel, Computer, Handys, Schrauben etc. (Zutreffendes einsetzen!), damit haben wir nichts zu tun!
Falsch! Es gibt auch Anforderungen zu solchen Produkten und gegenwärtig bestehen große Probleme, diesbezügliche Informationen zwischen Handelspartnern auszutauschen, da sich nicht alle Betroffenen damit auseinandersetzen. - Chemikalien? Dafür habe ich Produktverantwortliche, die Antworten auf alle diese Fragen geben können!
Sind sie da sicher? Vielfach stellen die Verantwortlichen in unserem Netzwerk fest, dass sich bei einigen Geschäftspartnern niemand dafür für verantwortlich fühlt, die chemikalienrechtlich geforderten Informationen zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen! Handelt es sich hier um klassisches Organisationsverschulden der Geschäftsführung? - Chemikalien? Die Umsetzung ist viel zu aufwendig für ein kleines Unternehmen wie unseres – da zahlen wir lieber die Strafe!
Keine kluge Strategie! Verstöße gegen das Chemikalienrecht ziehen zwar meist Geldbußen nach sich, bei vorsätzlichen Verstößen sind aber auch persönliche Strafen mit ggf. Freiheitsentzug für die verantwortliche Geschäftsführung vorgesehen. Noch schwerer mag aber der zu erwartende Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern auch und gerade für kleine Unternehmen wiegen. - Chemikalien? Die notwendigen Meldungen/Registrierungen werden doch erst 2018 nötig, dafür haben wir derzeit keine Ressourcen geplant!
Dafür ist das Chemikalienrecht wirklich zu kompliziert! Eine kontinuierliche Begleitung der Prozesse in Hinblick auf die eigenen Produkte, aber auch auf Produkte, die im Rahmen der eigenen ökonomischen Aktivitäten eingesetzt werden, ist notwendig. Um Art und Umfang dieser Aufgabe bestimmen zu können und wirklich eine Ressourcenplanung vornehmen zu können, muss die Geschäftsleitung eines Unternehmens allerdings zumindest die Grundzüge der gesetzlichen Regelungen verstanden haben.
Die europäische Chemikalienverordnung „REACH“ basiert in großen Teilen auf der Eigenverantwortung der Unternehmen! - Chemikalien? Das haben wir damals ( 2010 oder 2015) erledigt, wir sind jetzt REACH-Compliant.
Nicht unbedingt! REACH ist ein lebendiges System, welches kontinuierlich weiterentwickelt wird. Das erfordert ein kontinuierliches und nachhaltiges Monitoring potentieller Pflichten und Verbote. Ein Dialog mit den Handelspartnern, Kunden und Behörden sowie die Unterstützung von Fachverbänden und Kammern ist unentbehrlich um sich auf dem Laufendem zu halten.
Zu diesen und andern Fragen möchten Sie die Mitgliedsfirmenen, Behörden und Verbände des REACH Hamburg Netzwerks Informieren. Wir laden sie daher mit unterstützung der Handelskammer Hamburg und der Stadt Hamburg, ein gemeinsam mit den Experten des Netzwerks in einen Austausch einzutreten, um die Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte auch in Zukunft den Anforderungen einer modernen Lieferbeziehung zu gewährleisten.Vorträge kommen aus den Firmen: Beiersdorf AG, Helm AG, Hobum Oleochemicals, Lehmann&Voss&Co., Montblanc Deutschland GmbH, UMCO Umweltconsult, Ökopol Institut für Ökologie und Politik. Daneben besteht die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Akteuren des Netzwerks.
Veranstalter: REACH Hamburg Kompetenznetzwerk (siehe auch: www.reach.hamburg.de). Netzwerk aus Hamburger Unternehmen, Behörden, Verbänden und Fachexperten zur kooperativen Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen von REACH. In Kooperation mit der Handelskammer Hamburg.
Als REACH Beauftragte/r in ihrem Unternehmen sollten sie diese Informationen an entsprechende Akteure weiterleiten.
Selbstverständlich heißen wir auch Nicht-Hamburger Unternehmen zu dem Workshop herzlich willkommen!
Einen ausführlichen Programmflyer finden Sie hier.