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REACH Hamburg

Am 1. Juni 2007 ist die neue Europäische Chemikalienverordnung REACH (1907/2006/EG) in Kraft getreten.

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung und Beschränkung von Chemikalien).

Mit dieser Verordnung, die mit Inkrafttreten sofort in allen Mitgliedstaaten der EU gilt, werden die Vermarktung und Verwendung von chemischen Stoffen als solchen, in Zubereitungen und in Erzeugnissen neu geregelt. Die Verantwortung für die sichere Verwendung von Chemikalien ist damit auf die Industrie übertragen worden. Dadurch haben alle Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren und verwenden vielfältige neue Aufgaben zu übernehmen. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ergibt sich daraus eine Vielzahl grundlegend neuer Anforderungen.

Stoffhersteller und –importeure werden bis 2018 ca. 30.000 chemische Stoffe bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) in Helsinki registrieren. Mit dem Registrierungsdossier müssen sie nicht nur Daten zu den Eigenschaften der chemischen Stoffe sondern auch Informationen über die Verwendungen, in denen diese Stoffe eingesetzt werden, liefern. Für einige Stoffe (hohe Tonnage oder Gefährlichkeit) sind die Risiken der Verwendung zu bewerten. Mit Informationen zu möglichen Expositionen bei der Verwendung der Stoffe und Risiken für Mensch und Umwelt können Maßnahmen zum Risikomanagement zielgerichtet und effizient abgeleitet und kommuniziert werden. So wird zukünftig sichergestellt, dass die Stoffe nur noch in sicheren Anwendungen eingesetzt werden. Und das in ihrem gesamten Lebenszyklus: von der Herstellung bis zur Abfallphase.

Die sichere Verwendung ist nur dann möglich, wenn die Bewertung, die Kommunikation und das Management von chemikalienbedingten Risiken von der chemischen Industrie gemeinsam mit den in der Lieferkette nachgeschalteten Anwendern von Chemikalien übernommen werden. Das bedeutet, dass REACH nicht nur die klassischen Chemieunternehmen betrifft sondern auch alle Unternehmen, die Chemikalien verwenden. REACH hat damit Auswirkungen auf das gesamte produzierende Gewerbe, z.B. vom großen Flugzeugbauer über den mittelständischen Metallverarbeiter bis zum Tischler-Handwerk.

Der zentrale Mechanismus von REACH, die Registrierung der chemischen Stoffe, beginnt am 1. Juni 2008. Ab diesem Datum müssen alle Stoffe, die neu auf den Markt gebracht werden, vorher  registriert sein.

Für alle Stoffe, die bereits auf dem Markt sind, die Altstoffe oder auch Phase-in Stoffe genannt, beginnt am 1. Juni 2008 die 6-monatige Vorregistrierungsphase. Phase-in Stoffe, die bis zum 1. Dezember 2008 nicht vorregistriert wurden, dürfen dann nicht mehr auf den Markt gebracht und verwendet werden. Für vorregistrierte Stoffe gelten, abhängig von ihrer Herstellungs- bzw. Importmenge, Übergangsfristen bis 2010, 2013 bzw. 2018, in denen die Registrierung durchzuführen ist. Nachgeschaltete Anwender, die keine Stoffe importieren, müssen keine Registrierung durchführen.

Um möglichen Nachteilen vorzubauen und unternehmerische Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen frühzeitig aktiv werden, um die Anforderungen möglichst zielgerichtet und effizient umzusetzen. Unternehmen sollten bereits jetzt damit beginnen, sich vorzubereiten, indem sie z.B. die verfügbaren Informationen über ihre Rohstoffe und Produkte und deren spezifische Betroffenheit analysieren und in einem Inventar zusammentragen.

Durch den Aufbau des Kompetenz- und Unterstützungsnetzwerkes REACH Hamburg sollen die regionalen Wirtschaftsakteure bei der Erfüllung der Aufgaben und Pflichten unterstützt werden.