REACH Fachinformationen

Die Europäische Chemikalienverordnung REACH stellt eine Vielzahl von neuen Anforderungen nicht nur an die Hersteller*innen von chemischen Stoffen, sondern auch an diejenigen, die Chemikalien in ihren (gewerblichen) Prozessen einsetzen.

Daher sind auch gewerbliche Verwender*innen von Chemikalien, wie z. B. in der Anwendung von Farben und Lacken im Malereigewerbe, in der chemischen Reinigung oder bei der Herstellung von Produkten von REACH betroffen.


Informationen und weiterführende Links zu REACH

Um zu entscheiden, ob ein Unternehmen Pflichten unter REACH zu erfüllen hat, ist es nötig, die Grundlagen von REACH zu verstehen.
Wir haben in diesem Bereich Informationsquellen zusammengestellt, die Ihnen dieses Grundverständnis vermitteln sowie Antworten auf weitergehende Fragen geben.

Gesetzestexte, wie die aktuellen Versionen der REACH- und CLP-Verordnungen finden Sie immer auf den offiziellen Seiten der Europäischen Union:

European Union Law

Eine Anleitung mit ersten Schritten zu den Anforderungen finden Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA):

Erste Schritte unter REACH


REACH Gesetzestexte

Gesetzestexte der Europäischen Union:

Konsolidierte inoffizielle Fassung (DE)

Konsolidierte inoffizielle Fassung (EN)

Weitere REACH-bezogene Gesetze im Überblick im Webauftritt der ECHA:

Überblick REACH-bezogener Gesetze

Chemikalieninformationen sowie anwendungsnahe Leitfäden und Umsetzungsratschläge finden Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA):

Offizielle Leitfäden zu REACH und CLP bei der ECHA

Bei Seiten, die Auszüge aus der REACH Verordnung darstellen, ist anzumerken, dass immer nur der letzte im Amtsblatt der Union veröffentlichte Stand gültig ist.

 

Besondere REACH Prozesse

Die folgenden Links, die wir für Sie zusammengestellt haben, sind dem Webauftritt der ECHA entnommen:

Regulierung gefährlicher Stoffe :

Verbote und Verwendungsbeschränkungen

Beschränkungen

Inoffizielle Liste derzeit geltender Beschränkungen

Zulassungen
Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe:

List of canditates
Support und Q & A:

Q & A ECHA


Helpdesk zur REACH-Verordnung

In Deutschland wurde zur Umsetzung von REACH als nationale Auskunftsstelle für chemikalienbezogene Fragen ein Helpdesk bei der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) eingerichtet. Der Helpdesk richtet sich an Hersteller*innen, Importeur*innen und Anwender*innen chemischer Stoffe und Biozidprodukte und bietet zahlreiche Fachinformationen, Informationsmaterialien und -veranstaltungen sowie Leitfäden zu den Verordnungen und dem Umgang mit REACH, CLP und Bioziden an.

Publikationen des Helpdesks zur REACH-Verordnung


Haben Sie Fragen insbesondere zu REACH Hamburg?
Wir helfen Ihnen gerne weiter oder vermitteln Sie an kompetente Ansprechpersonen weiter.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:

Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH
reach-hamburg@oekopol.de
Nernstweg 32-34
D-22765 Hamburg