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Amt für Arbeitsschutz Hamburg

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Amt für Arbeitsschutz, Referat: Chemikalienrecht und Gefahrstoffe

Ob am Arbeitsplatz oder zu Hause: Gefährliche Stoffe sollen ohne Schaden für Menschen und Umwelt verwendet werden. Dieses Ziel unterstützt das Amt für Arbeitsschutz durch seine chemikalienrechtliche Aufsicht in Hamburg, zu der auch die Überwachung nach der REACH-Verordnung gehört.

Neue Erkenntnisse aus dem REACH-Prozess zu Stoffen und ihren Verwendungen werden uns auch im Arbeitsschutz helfen. Wir wollen unseren Beitrag leisten, damit Synergieeffekte für die Schutzziele Mensch und Umwelt betrachtet und Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.

Weitere Informationen zum Amt für Arbeitsschutz finden Sie auf unserer Internetseite und bei unserem Arbeitsschutztelefon.

Arbeitsschutztelefon: +49 40 42837-2112

  • Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr und
  • Donnerstag zwischen 14.00 und 16.00 Uhr
 

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